 
Was ist Sozialmarketing (Social Marketing)?
Was ist Fundraising?
Welche Zahlen existieren zum Thema Fundraising?
Einführende Literatur zum Thema Fundraising
Wie komme ich an Adressen von Fundraising-Dienstleistern?
Was ist Sponsoring?
Wo informiere ich mich über den Sponsoring-Markt?
Wo kann ich mich zum Fundraiser ausbilden lassen?
Welche Berufschancen habe ich als Fundraiser?
Wo finde ich Stellenangebote für Fundraiser?
Wo kann ich Stellengesuche aufgeben?
Welche Berufsorganisationen gibt es für Fundraiser?
Welche Organisationen informieren in Deutschland über Fundraising?
Haben Spender ein Widerrufsrecht?

Was ist Sozialmarketing (Social Marketing)? 
Social Marketing ist die Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle von Marketingstrategien und -aktivitäten nichtkommerzieller Organisationen, die direkt oder indirekt auf die Lösung sozialer Aufgaben gerichtet sind (Manfred Bruhn/JörgTilmes, Social Marketing, 1994).

Was ist Fundraising? 
Fundraising ist die Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung von am Gemeinwohl orientierten Zwecken.
Ein etwas enger gefasster Fundraising-Begriff beschränkt Fundraising auf die Beschaffung von Mitteln für am Gemeinwohl orientierte Zwecke, die durch den Geber ohne eine deren Marktwert entsprechende Gegenleistung des Empfängers bereitgestellt werden, also auf Spenden jeglicher Art.
Fundraising ist nach Urselmann die systematische Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle sämtlicher Aktivitäten einer Nonprofit-Organisation (NPO), welche darauf abzielen, alle für die Erfüllung des Satzungszwecks benötigten Ressourcen (Geld-, Sach- und Dienstleistungen) durch eine konsequente Ausrichtung an den Bedürfnissen der Ressourcenbereitsteller ohne marktadäquate materielle Gegenleistung zu beschaffen.
Die mit der Mittelbeschaffung für gemeinnützige Zwecke betrauten Personen werden Fundraiserinnen und Fundraiser genannt. Ein deutscher Ersatzbegriff ist noch nicht gefunden oder hat sich noch nicht durchgesetzt.

Welche Zahlen existieren zum Thema Fundraising? 
Zahlen zum Fundraising finden Sie hier.

Einführende Literatur zum Thema Fundraising 
Literaturquellen zur Einführung in das Fundraising finden Sie hier.

Wie komme ich an Adressen von Fundraising-Dienstleistern? 
Kontakte zu Fundraising-Beratern, Agenturen, Lettershops, Spezialdruckereien und sonstigen Lieferanten und Dienstleistern im Fundraising und Direktmarketing bekommen Sie hier.

Was ist Sponsoring? 
Sponsoring bedeutet die Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle sämtlicher Aktivitäten, die mit der Bereitstellung von Geld, Sachmitteln oder Dienstleistungen durch Unternehmen zur Förderung von Personen und/oder Organisationen im sportlichen, kulturellen und/oder sozialen Bereich verbunden sind, um damit gleichzeitig Ziele der Unternehmenskommunikation zu erreichen (Manfred Bruhn, Sponsoring, 1991). Dabei handelt es sich — im Gegensatz zur Spende, die ohne Vorbedingung uneigennützig gewährt wird — um ein öffentlichkeitswirksames Geschäft auf Gegenseitigkeit, das auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung beruht.

Wo informiere ich mich über den Sponsoring-Markt? 
Auskünfte erteilt der Fachverband für Sponsoring und Sonderwerbeformen e.V. (FASPO) in Hamburg, Tel. (0 40) 60 95 08 33, Fax (0 40) 60 95 08 34,
E-Mail: info(at)faspo.de
www.faspo.de 
Wo kann man sich zum Fundraiser ausbilden lassen? 
In Deutschland bietet die Fundraising Akademie in Frankfurt am Main eine branchenweit anerkannte Ausbildung zum Fundraising-Manager/in (FA), zum Regionalreferenten für Fundraising und zum CSR-Manager (FA) an.
Darüber hinaus haben in den letzten Jahren einige Hochschulen und Weiterbildungsinstitutionen entsprechende Studiengänge bzw. Fortbildungen entwickelt. Hier eine Auswahl:
Katholische Fachhochschule Freiburg:
Berufsbegleitender Masterstudiengang Management und Führungskompetenz
Fachhochschule Osnabrück:
Vollzeit Masterstudiengang Management in Nonprofit-Organisationen
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin:
Vollzeit Masterstudiengang Nonprofit-Management und Public Governance
Management Center Innsbruck:
1. Praxisorientiertes Bachelorstudium der Handlungswissenschaft Soziale Arbeit
2. Bachelor / Master Studium (FH) Nonprofit-, Sozial- und Gesundheitsmanagement
Evangelische Fachhochschule Freiburg:
Berufsbegleitender Masterstudiengang Sozialmanagement
Westfälische Wilhelms-Universität Münster in Kooperation mit dem Zentrum für Nonprofit-Management gGmbH:
Berufsbegleitendes Studium Nonprofit-Management und Governance
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften:
Diploma of Advanced Studies in Fundraising Management
Nähere Informationen zu den genannten Aus- und Weiterbildungen finden Sie hier.

Welche Berufschancen habe ich als Fundraiser? 
Der Bedarf an professionellen Fundraisern wird wachsen, wenn sich die Kultur des Gebens und Nehmens in Deutschland weiter nach dem angelsächsischen Vorbild entwickelt.
In Großbritannien liegen die Mitgliedszahlen des Institute of Fundraising bei 4.200 Einzelpersonen und 200 Organisationen. Die Association of Fundraising Professionals (AFP) in den USA hat sogar 27.000 Mitglieder. Die Zahl der hauptberuflichen Fundraiserinnen und Fundraiser dürfte jeweils das Eineinhalbfache bis Doppelte dieser Zahl betragen.
In Deutschland sind heute ca. 2500 Personen hauptberuflich im Fundraising tätig, in zehn Jahren werden es etwa 5000 sein. Die Berufschancen sind vor allem dann gut, wenn man neben einer fachlichen Aus- und Fortbildung auch noch genügend Praxis in gemeinnützigen Organisationen nachweisen kann. Damit sollte möglichst früh, am besten schon zu Schulzeiten, begonnen werden.

Wo finde ich Stellenangebote für Fundraiser? 
Die meisten Stellenangebote stehen in Tages- und Wochenzeitungen, immer mehr aber auch im Internet. Der Verband veröffentlicht Stellenangebote auf diesen Seiten.

Wo kann ich Stellengesuche aufgeben? 
Mitglieder des Deutschen Fundraising Verbands können auf dieser Website kostenlos ihre Stellengesuche veröffentlichen.
Richten Sie ihr Stellengesuch bitte per Mail an: info(at)fundraisingverband.de

Welche Berufsorganisationen gibt es für Fundraiser? 
Der Deutsche Fundraising Verband ist der einzige Berufsverband in Deutschland.
Deutscher Fundraising Verband e.V.
Chausseestraße 5
10115 Berlin
Tel. (030) 30 88 31 8 - 00
Fax (030) 30 88 31 8 - 05
E-Mail: info(at)fundraisingverband.de

Welche Organisationen informieren in Deutschland über Fundraising? 
(in alphabetischer Folge)
Deutscher Fundraising Verband e.V.
Emil-von-Behring-Straße 3
60439 Frankfurt
Tel. (0 69) 133 89 48-0
Fax (0 69) 133 89 48-10
E-Mail: info(at)fundraisingverband.de
Deutscher Spendenrat e.V. (DSR)
Knesebeckstraße 1
10623 Berlin
Tel. (030) 30 83 14 92
Fax (030) 30 83 14 93
E-Mail: felser(at)spendenrat.de
www.spendenrat.de
Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI)
Bernadottestr. 94
14195 Berlin
Tel. (0 30) 83 90 01-0
Fax (0 30) 8 31 47 50
E-Mail: sozialinfo(at)dzi.de
www.dzi.de

Haben Spender ein Widerrufsrecht? 
Spender haben kein Widerrufsrecht, wenn die Spende erst einmal getätigt ist, sofern es ihnen nicht ausdrücklich bei der Vereinbarung der Spende eingeräumt wurde oder zur gängigen Praxis der empfangenden Organisation gehört. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wenn die Spendenvereinbarung zum Beispiel an der Haustür, am Telefon oder online abgeschlossen wurde. Siehe dazu Bürgerliches Gesetzbuch § 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften. Darin heißt es:
(1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher
1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,
2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des
Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder
3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich
öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. Dem Verbraucher kann anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden, wenn zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer im Zusammenhang mit diesem oder einem späteren Geschäft auch eine ständige Verbindung aufrechterhalten werden soll.
(2) Die erforderliche Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht muss auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 hinweisen.
(3) Das Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht unbeschadet anderer Vorschriften nicht bei Versicherungsverträgen oder wenn
1. im Fall von Absatz 1 Nr. 1 die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrags beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind oder
2. die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das Entgelt 40 Euro nicht übersteigt oder
3. die Willenserklärung des Verbrauchers von einem Notar beurkundet worden ist.
§ 312 a Verhältnis zu anderen Vorschriften
Steht dem Verbraucher zugleich nach Maßgabe anderer Vorschriften ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 dieses Gesetzes, nach § 11 oder § 15h des Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile oder nach § 23 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften zu, ist das Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 312 ausgeschlossen.
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Ob diese Vorschrift und die §§355 und 356, die ja für den kommerziellen Bereich gedacht sind, auf freiwillige Spenden zutreffen, ist aber umstritten. Bei größeren Spenden, die der Spender nachträglich stornieren will, sollte rechtlicher Beistand eingeholt werden. Hier ist es, wie bei größeren Zustiftungen, ohnehin am Besten, einen Notar hinzuzuziehen und einen Schenkungsvertrag zu machen. Kleinere Spenden zahlt man ohne großes Aufhebens zurück und streicht den Spender aus seinen Listen

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